Vorschriften

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Liebe Karnevalsfreunde, Wir alle wollen einen schönen und farbenfrohen Karnevalszug! Mit diesen Teilnahmebedingungen wollen wir dieses Ziel gemeinsam erreichen damit wir alle einige friedliche, närrische Stunden zusammen verbringen.

1. Datenschutz

Mit der Unterschrift stimmt der Gruppenverantwortliche und dessen Stellvertreter zu, dass die Angaben aus dem Anmeldeformular zur Bearbeitung der Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Bei Bestätigung der Teilnahme durch den Veranstalter werden diese Daten zum Zwecke der weiteren Planung des Ablaufs der Kavalkade Remich weiterverwendet. Bei Ablehnung der Anmeldung werden die erhobenen Daten nach der Veranstaltung gelöscht.

2. Ausgabe von Getränken, Süßwaren und Konfetti

Der Veranstalter stellt allen teilnehmenden Gruppen eine gewisse Menge an Getränken (für den eigenen Bedarf und zum Ausschank an die Zuschauer), sowie an Süßwaren (zur Verteilung die Kinder entlang der Strecke) und Konfetti kostenlos zur Verfügung. Die zur Verfügung gestellten Mengen an Getränken, Süßwaren und Konfetti können je nach Größe der Gruppe unterschiedlich sein)

Zudem erhält jede Gruppe einen kleinen KFZ-Verbandskasten und die benötigte Anzahl an Warnwesten für die Zugordner, falls die teilnehmende Gruppe einen Zugwagen angemeldet haben (siehe hierzu auch den Punkt "Sicherheit und Sicherung der Zugwagen")

3. Zeitplan / Aufstellungsort / Zugweg

Start 14:30 Uhr route de Stadtbredimus (Kreuzung route de Stadtbredimus / rue Maatebierg)
Zugweg Entlang der route de Stadtbredimus (Fahrtrichtung Schengen)
Ankunft ca. 17:30 Uhr Centre Visit Remich (Gare routière)

Bis spätestens 13:30 Uhr müssen alle Gruppen auf ihrem angewiesenen Aufstellplatz stehen, und bis spätestens 14:30 Uhr abmarschbereit sein. Die Nummern sind im Aufstellungsbereich auf den Straßen markiert. Der vorgeschriebene Zugweg ist unbedingt einzuhalten. Beim An- und Abmarsch bzw. An- und Abfahrt vom Aufstellplatz / Auflösungsort ist die Straßenverkehrsordnung (Code de la route) einzuhalten.

Die Zug-Nummer (Die Zuteilung der Zug-Nummer erfolgt an der Informationsveranstaltung) bitte deutlich sichtbar schon bei der Anfahrt am Fahrzeug anbringen. Bei Fußgruppen oder Musikvereinen muss die Zug-Nummer an der Spitze getragen werden.

Jeder muss den Anschluss an die vorhergehende bzw. fahrende Gruppe halten

Behinderungen des öffentlichen Verkehrs sind zu vermeiden. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei dem jeweiligen Gruppenverantwortlichen. Nach Beendigung des Zuges ist dieser komplett aufzulösen. Das Fortsetzen des Feierns in Seitenstraßen, auf Parkplätzen, privaten Grundstücken usw. ist nicht gestattet.

4. Fußgruppen

Eine Fußgruppe muss sich mindestens aus 10 Personen, eine Musikgruppe mindestens aus 20 Personen zusammensetzen.

5. Sicherheit und Sicherung der Zugwagen

  • Die am Karnevalszug teilnehmenden Fahrzeuge müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand (Bremsanlage, Lenkung, Licht, Verbindung Zugmaschine und Anhänger, Bereifung) befinden.
  • Der Fahrzeugführer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz einer entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für den Zugwagen sein.
  • Die Karnevalswagen dürfen eine Höhe von 3,70 Meter nicht überschreiten, dürfen nicht länger als 10,00 Meter und breiter als 3,00 Meter sein, um den zügigen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
  • Aus Sicherheitsgründen müssen die Radkästen der Zugwagen verdeckt sein. Vorrichtungen und Dekorationsteile müssen so befestigt sein, dass diese keine Gefahr für Teilnehmer oder Besucher darstellen können.
  • Es ist verboten den Zugwagen am Ende der Zugstrecke bzw. im Innern der Ortschaft abzustellen. Die Gruppen gehen bzw. fahren bis zum Ende der Zugwegs und der Umzugswagen muss bis 18:00 Uhr dort abgestellt bleiben. Selbst beim Abstellen des Zugwagens muss sich ein Verantwortlicher der Gruppe beim Wagen aufhalten bzw. anwesend sein.
  • Während des gesamten Zuges ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  • Die Personenbeförderung auf Zugwagen während der An- und Abfahrt außerhalb des Veranstaltungsraumes ist strengstens untersagt.
  • Jeder Fahrzeugführer und Halter der am Zug teilnehmenden Fahrzeuge hat dafür Sorge zu tragen, dass seine am Karnevalsumzug teilnehmenden Fahrzeuge ausreichend versichert sind.
  • Werbung an teilnehmende Zugwagen ist untersagt.
  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, für jeden Zugwagen mindestens zwei Ordner ("Wagenengel") zu benennen, die den Wagen während der gesamten Strecke zu Fuß begleiten. Die Zugordner müssen volljährig sein und haben Warnwesten zu tragen. Die grundsätzliche Aufgabe der Ordner besteht darin, die Achsen der Fahrzeuge und Anhänger zu sichern, und dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu nah an die Wagen und die Bereifung herankommt.

Fahrzeuge, die gegen diese Richtlinien verstoßen, können nicht am Zug teilnehmen.

6. Musik und Musikanlagen

Vor allem in den letzten Jahren mussten wir feststellen, dass entgegen der Aufforderung die Lautstärke der Musik in den Grenzen des Zumutbaren zu halten, einige Teilnehmer diese Grenze so weit überschritten, dass die dadurch entstandenen Lärmbelästigungen für andere Teilnehmer, Besucher und Anwohner nicht mehr hinnehmbar sind.

Die Beschallung ist auf allen Wagen oder in den Gruppen so zu regeln, dass vorangehende oder nachfolgende Gruppen, insbesondere Musikvereine, nicht durch diese übertönt werden. Deswegen wurde ein einheitlicher Geräuschpegel festgelegt (max. 90 dB(A)). Es ist grundsätzlich Rücksicht auf die Anwohner und Zuschauer zu nehmen.

Die Einhaltung dieser Lautstärke wird während des Zuges kontrolliert und gemessen. Sofern Überschreitungen festgestellt werden, wird die Gruppe aufgefordert, die Musik komplett abzuschalten und mit dem Wagen den Zug ggf. zu verlassen.

Jegliche Verwendung von Heulsirenen und Starktonhörnern sowie das Abspielen von Techno-Musik sind untersagt (Musik muss karnevalsorientiert sein).

7. Alkohol- und Getränkeausschank

Für Fahrer und Zugordner gilt ein absolutes ALKOHOLVERBOT vor und während des Zuges. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass der Ausschank von Alkohol an unter 16-Jährige in Luxemburg gesetzlich verboten ist. Es ist allgemein untersagt Getränke (Wein, Bier, Sekt o.ä.) in Glasflaschen an die Besucher zu verteilen, der Ausschank aus den Glasflaschen ist hingegen erlaubt. Aus umweltgesetzlichen und aus Sicherheitsgründen darf der Ausschank an die Besucher nur in wiederverwendbaren Kunststoffbechern oder Einwegpappbechern erfolgen.

Zudem ist es untersagt stark alkoholische Getränke (wie z.B. Schnaps, Likör o.ä.) an Zuschauer auszuschenken. Zuwiderhandlungen führen automatisch zum Ausschluss der Kavalkade.

8. Abfallentsorgung

Abfall, Verpackungen sowie Glasflaschen sind am Zugende in die dafür vorgesehenen, von der Gemeinde zur Verfügung gestellten, Container zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall während des Umzuges ist strengstens untersagt.

9. Sanktionen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Verstoß gegen die geltenden Teilnahmebedingungen nach seinem eigenem Ermessen zu ahnden. Bei einem Verstoß gegen die geltenden Teilnahmebedingungen kann zukünftig eine Verwarnung ausgesprochen werden. Sollten im darauffolgenden Jahr wiederum Verstöße festgestellt werden, erfolgt im nächsten Jahr der Ausschluss von der Teilnahme am Karnevalszug.

Schwere Verstöße können den direkten Ausschluss für das kommende Jahr nach sich ziehen.

Gruppen, die aufgrund von Verstößen eine Verwarnung erhalten haben, müssen im darauffolgenden Jahr ALLE Teilnehmer namentlich benennen. Die Liste der Teilnehmer ist bei der Informationsveranstaltung mitzubringen. Außerdem sind die Teilnahmebedingungen von jedem dieser Teilnehmer zu lesen und auf der Rückseite zu unterschreiben. Sofern diese Unterlagen nicht vorliegen, ist eine Teilnahme nicht möglich.

10. Allgemeine Vorschriften und Sicherheitshinweise

  • Jeder Teilnehmer am Umzug ist zivil- und strafrechtlich für Fehlverhalten und Unvorsichtigkeiten selbst verantwortlich und haftbar.
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die ein Teilnehmer, ein Besucher oder ein Dritter erleidet, die durch einen anderen Teilnehmer oder einem Besucher der Kavalkade oder durch einen Dritten verursacht werden.
  • Das Zünden von Bengalos, Rauchbomben, Feuerkörpern, Böllern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen und die Benutzung von Konfettikanonen und ähnlichem sind nicht gestattet.
  • Um Verletzungsgefahr zu vermeiden, ist sicherzustellen, dass die Zugteilnehmer kein Wurfmaterial benutzen, durch das Personen oder Sachen verletzt sowie beschädigt werden. Als Wurfmaterial sind nur Süßwaren, wie z. B. Kamelle, Bonbons, Kaugummis zugelassen.
  • Zugteilnehmer, die andere Zugteilnehmer oder Zuschauer belästigen, anpöbeln, oder sich in sonstiger Weise anderen gegenüber unzumutbar verhalten, werden unverzüglich vom Zug, auch für die Zukunft, ausgeschlossen.
  • Das Werfen von geschreddertem Papier ist strengstens untersagt.
  • Jeglichen Anweisungen vom Veranstalter, der Polizei und dem Ordnungsamt sind Folge zu leisten.

11. Informationsveranstaltung

Am Freitag vor der Kavalkade findet eine Informationsversammlung betreffend den Ablauf des Umzuges statt.

Die Teilnahme jedes angemeldeten Vereins ist obligatorisch.

Jede teilnehmende Gruppe wird zur gegebenen Zeit nochmals über den genaueren Ablauf der Informationsveranstaltung (Uhrzeit, Ort) in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden auch, die vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellten, Getränke und Süßwaren, sowie das Konfetti an die Teilnehmer verteilt.